Das Baurecht ist geprägt von den Interessen des Bauherrn, möglichst schnell eine mangelfreie Leistung zu erhalten und dem Interesse des Bauunternehmers, für seine Leistung eine angemessene Vergütung zu bezahlen.
Aus dieser unterschiedlichen Interessenlage resultiert eine große Palette möglicher Konflikte, welche einzeln oder gehäuft geeignet sind, dass vernünftige und zielgerichtete Miteinander zu gefährden. Aufgabe des Anwalts muss es sein, die Konflikte und ihre Ursachen möglichst schnell zu erkennen und aufzuzeigen.
Erst das Verstehen der Ursachen ermöglicht es, im Interesse der Partei eine Lösung zu finden. Erst das Verstehen ermöglicht es, den Konflikt nicht weiter zu verschärfen.
Weitere Darlegungen zu den Interessenlagen der Baubeteiligten und eine Erläuterung der wesentlichen Begriffe des Baurechts finden Sie hier.
Vergaberecht
Vergaberechtliche Mandate sind geprägt von der Geschwindigkeit des vergaberechtlichen Verfahrens. Der Gesetzgeber will dem einzelnen Bieter einerseits Rechtsschutz gewähren, andererseits will er das Vergabeverfahren selbst und die damit verbundene (Bau-) Maßnahme nicht verzögern.
Diese widerstreitenden Interessen löst der Gesetzgeber dadurch auf, dass er den Umfang des Rechtsschutzes eingrenzt und gleichzeitig strenge Fristen gesetzt hat, innerhalb derer die Ansprüche des benachteiligten Bieters geltend zu machen sind.
Diese strengen Fristen treffen allerdings nicht nur den Bieter sondern gleichwohl die ausschreibende Stelle und die Vergabekammern.
Der Ausgangspunkt liegt bereits vor der Abgabe des Angebotes. Hält der Bieter die Ausschreibung für unvollständig oder für missverständlich, so obliegt es ihm, diese Bedenken bereits vor Abgabe des Angebotes anzuzeigen, damit die ausschreibende Stelle gegebenenfalls Maßnahmen ergreifen kann, die Ausschreibungsunterlagen entsprechend zu ergänzen.
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